Haben Sie sich schon einmal mit dem Thema auseinandergesetzt, was mit Ihrer Immobilie später einmal passieren soll? Falls nein, es lohnt sich jetzt!
Da wäre das Erbschaftssteuergesetz
Vergangenes Jahr betrug das Steueraufkommen ca. 6,02 Mrd. Euro. Eine Menge Geld – denn dem Erbschaftssteuergesetz unterliegen der Erwerb aufgrund von Tod, Schenkung unter Lebenden, Zweckzuwendungen als auch bestimmte Familienstiftungen und –vereine. Unbeschränkte Steuerpflicht gilt, wenn Erwerber oder Erblasser Inländer sind, als auch für deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als 5 Jahre im Ausland aufhalten.
Freibeträge bei Erbschaften
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Steuersätze der Erbschaftssteuer von der Steuerklasse abhängig sind. Gott sei Dank gibt es aber auch Freibeträge, die man sinnvoll nutzen kann, vorausgesetzt man fängt früh genug mit der Planung von Erbschaften an. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für Ehegatten 500.000 €, für leibliche Kinder 400.000 € und für Enkel 200.000 €. Nach 10 Jahren kann dieser Freibetrag durch eine Schenkung wiederholt werden.
Welche Bewertungsarten gibt es
Doch wie wird der Wert beispielsweise für eine zu vererbende Immobilie festgesetzt? Hierfür gibt es drei verschiedene Verfahren: Das Vergleichswert- (Wohnungseigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser), Ertragswert- (Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischte Grundstücke) sowie das Sachwertverfahren (Grundstücke oder Wohnhäuser für die kein Vergleichswert vorliegt). Die Tendenz geht zum Vergleichswertverfahren, da diese Bewertungen in der Regel nah am Marktwerkt sind.
Hohe Steuerbelastungen
Wie Sie sehen können: Überschaubare Freibeträge und geringe Steuerbefreiungen führen zu hohen Steuerbelastungen. Das Problem: Der Wert ist in der Immobilie gebunden. Somit sind bei fehlender Liquidität nur eine Kreditaufnahme oder eine Stundung möglich, um die Steuern bezahlen zu können.
Mögliche Alternativen
Da Schenkung von Immobilien nicht in Teilen möglich ist, sondern nur als Ganzes, bietet eine Schenkung gegen Wohnrecht oder Nießbrauchrecht eine adäquate Lösung. Sollten Sie ein Mehrfamilienhaus besitzen, ist eine Aufteilung in Eigentumswohnung und anschließende Übertragung einzelner Wohnungen denkbar. Eine weitere Möglichkeit ist, die Immobilie in eine GmbH einzubringen und anteilig zu übertragen.
Die Immobilie verkaufen
Oder ist es doch besser die Immobilie zu verkaufen? Eine Verteilung von Vermögen an verschiedene Erben ist dann selbstverständlich leichter. Einen Teil des Vermögens zu verkaufen sichert ebenfalls die Liquidität. Sie sollten sich auch immer die Frage stellen: Haben meine Erben überhaupt Interesse an meiner Immobilie? Es ist einen Gedanken wert, die aktuell hohen Verkaufspreise zu nutzen.
Also: Zögern Sie nicht, lassen Sie Ihre Schätze schätzen. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!